Miriam Blunschy
Ehe- und Erbverträge

Ehe- und Erbverträge

Ehe- und Erbverträge Testamente Vorsorgeaufträge

Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer für sie in persönlichen (z.B. Entscheid über meine Unterbringung in einem Heim), finanziellen (z.B. Verfügung über Bankkonti oder Ausfüllen von Steuererklärung) und rechtlichen Angelegenheiten (z.B. Vertretung gegenüber Behörden) bestimmen soll, wenn sie es nicht mehr können (Urteilsunfähigkeit). Derzeit besteht noch keine Möglichkeit, den Vorsorgeauftrag hinterlegen zu lassen. Das heisst er ist gut geschützt selbst aufzubewahren. Das Dokument kann jedoch gebührenpflichtig beim Zivilstandsamt in der zentralen Datenbank registriert werden.

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